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Die Benutzung der befestigten Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes ist gegen Entrichtung der in der Gebührenordnung für den Verkehrslandeplatz Saarlouis-Düren festgelegten Entgelte mit Flugzeugen bis zu einem in der AIP, Band III, veröffentlichten Höchstabfluggewicht, Drehflüglern, Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen gestattet.Flugzeugabschleppstarts auf der Segelflug-Start- und Landebahn dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Landeplatzhalterin durchgeführt werden, wobei die Entscheidung, ob die Oberfläche und Länge der Grasbahn für Schleppstarts geeignet sind, dem jeweiligen Schleppflugzeugführer obliegt.
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